Hitzeschutz im Pflegeheim: Maßnahmen, die wirken
Guter Hitzeschutz im Pflegeheim hat drei Ebenen: Organisation (Hitzeschutzplan, Trinken, Medikamente, Personal), Gebäude (Verschattung, Lüftung) und Technik (kühle Räume, Klimatisierung). Klimatisierung ist ein wichtiger Baustein, ersetzt aber keinen Plan. Hier finden Sie die Maßnahmen im Überblick.
Stand 25.10.2026 · Von Arda Kemikli und Fabian Kraus, K&K Klimatechnik · Lesezeit ca. 5 Minuten
Das Wichtigste in Kürze
- Hitzeschutz ist Teamarbeit: Organisation, Gebäude und Technik greifen ineinander.
- Grundlage ist ein schriftlicher Hitzeschutzplan mit klaren Zuständigkeiten und Auslösern, zum Beispiel den Hitzewarnungen des Deutschen Wetterdienstes.
- Bund und Fachgesellschaften geben Empfehlungen. Eine gesetzliche Pflicht zu festen Raumtemperaturen in Bewohnerzimmern gibt es nach unserem Stand nicht.
- Klimatisierung ist ein starker Baustein, vor allem für kühle Aufenthaltsräume und besonders heiße Zimmer. Sie ersetzt aber keinen Plan.
Warum Hitze in Pflegeeinrichtungen besonders gefährlich ist
Ältere und pflegebedürftige Menschen gehören bei Hitze zu den am stärksten gefährdeten Gruppen. Das betonen das Bundesgesundheitsministerium und das Robert Koch-Institut in ihren Informationen zum Hitzeschutz. Die Gründe sind gut bekannt: Mit dem Alter lässt das Durstgefühl nach, der Körper reguliert seine Temperatur schlechter, und viele Bewohnerinnen und Bewohner haben Vorerkrankungen. Dazu kommen Medikamente, die den Wasserhaushalt oder die Wärmeregulation beeinflussen können. Menschen mit Demenz können oft nicht sagen, dass ihnen zu warm ist.
Auch das Personal leidet. Pflege ist körperlich schwere Arbeit, und in heißen Räumen sinken Konzentration und Belastbarkeit. Hitzeschutz schützt also Bewohner und Mitarbeitende zugleich.
Der Hitzeschutzplan: wer, was, wann
Das Bundesgesundheitsministerium hat 2023 einen Hitzeschutzplan für Gesundheit vorgestellt. Für Pflegeeinrichtungen und Krankenhäuser gibt es seit Mai 2024 Bundesempfehlungen mit Musterplänen. Ein guter einrichtungsbezogener Plan beantwortet vier Fragen:
- Wer ist verantwortlich? Eine Person koordiniert, jeder Wohnbereich hat eine Ansprechperson.
- Was löst Maßnahmen aus? Zum Beispiel die Hitzewarnungen des Deutschen Wetterdienstes (Stufen „starke“ und „extreme Wärmebelastung“) oder gemessene Raumtemperaturen.
- Was passiert auf welcher Stufe? Eine Liste mit Maßnahmen je Stufe, von Trinkplänen bis zum Umzug in kühle Räume.
- Wie wird dokumentiert und gelernt? Raumtemperaturen, Auffälligkeiten und eine Nachbesprechung nach jeder Hitzewelle.
Den Plan sollten Sie vor dem Sommer schulen und üben. Hitzewellen kommen oft kurzfristig, und dann muss jeder wissen, was zu tun ist.
Organisatorische Maßnahmen
- Trinkpläne und Getränke in Reichweite, Flüssigkeitszufuhr bei Bedarf dokumentieren. Bei Trinkmengenbeschränkung ärztlich abstimmen.
- Medikamente bei Hitze ärztlich überprüfen lassen, besonders bei Mitteln, die den Wasserhaushalt beeinflussen.
- Leichte Kleidung und Bettwäsche, leichte Mahlzeiten, wasserreiche Lebensmittel.
- Pflegeintensive Tätigkeiten und Aktivitäten in die kühleren Morgenstunden legen.
- Dienstpläne anpassen: mehr Pausen, Getränke und kühle Pausenräume für das Personal.
- Gefährdete Personen kennen und häufiger beobachten, zum Beispiel Menschen mit Demenz oder Bettlägerige.
- Angehörige und Hausärzte frühzeitig einbinden.
Bauliche Maßnahmen
- Außen verschatten: Rollläden, Außenjalousien oder Markisen halten die Sonne ab, bevor sie das Glas erreicht. Innenliegende Vorhänge helfen deutlich weniger.
- Richtig lüften: Nachts und früh morgens querlüften, tagsüber Fenster geschlossen halten, wenn es draußen wärmer ist als drinnen.
- Dach und oberste Geschossdecke dämmen: Zimmer unter dem Dach heizen sich besonders stark auf.
- Grün nutzen: Bäume, Fassaden- und Dachbegrünung verringern die Aufheizung von Gebäude und Außenbereich.
- Wärmequellen reduzieren: unnötige Geräte und Beleuchtung abschalten.
Technische Maßnahmen: Klimatisierung als Baustein
Wenn Verschattung und Lüften nicht mehr reichen, hilft nur noch aktive Kühlung. Ventilatoren bewegen die Luft, kühlen sie aber nicht. Eine Klimaanlage holt die Wärme dagegen wirklich aus dem Raum. Verbände fordern deshalb seit Jahren mehr Klimatisierung in Pflegeheimen. Die Deutsche Stiftung Patientenschutz fordert zum Beispiel höchstens 25 °C in Bewohnerzimmern. Das ist eine Forderung, keine Vorschrift.
Sinnvoll ist ein Vorgehen in Stufen:
- Kühle Räume je Wohnbereich: ein klimatisierter Aufenthalts- oder Speiseraum, in dem sich Bewohner an heißen Tagen erholen können.
- Besonders heiße Zimmer: Zimmer nach Süden und Westen sowie im Dachgeschoss. Messen Sie vorher, wo es wirklich zu heiß wird.
- Medikamentenraum und Technik: Viele Arzneimittel sollen laut Packungsbeilage nicht über 25 °C gelagert werden. Auch Server- und Technikräume brauchen Kühlung.
- Flächendeckend: Bewohnerzimmer mit Split- oder Multisplit-Geräten, Gemeinschaftsräume mit Deckenkassetten.
Bei der Planung kommt es auf diese Punkte an:
- Kühllast je Raum: Größe, Fensterfläche, Himmelsrichtung, Belegung.
- Lautstärke: Geräte mit leisem Nachtbetrieb, Außengeräte mit Abstand zu Fenstern von Schlafräumen.
- Zugluft vermeiden: Luftstrom nicht direkt auf Bett oder Sessel richten.
- Hygiene: Für raumlufttechnische Anlagen gilt die Richtlinie VDI 6022 Blatt 1. Für dezentrale Geräte gibt es seit Juli 2024 das Blatt VDI/ÖFR 6022 1.1. Regelmäßige Reinigung und Wartung gehören in den Plan.
- Montage im laufenden Betrieb: Zimmer für Zimmer, mit wenig Lärm und Staub und in Absprache mit der Pflege.
- Bedienung: Einfache, zentral begrenzbare Temperaturen, damit Geräte nicht auf 16 °C laufen.
Auch an die Mitarbeitenden denken
Für Arbeitsräume gilt die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A3.5. Ab 26 °C Raumtemperatur soll der Arbeitgeber zusätzliche Maßnahmen prüfen, ab 30 °C muss er wirksame Maßnahmen ergreifen. Über 35 °C ist ein Raum ohne besondere Schutzmaßnahmen nicht als Arbeitsraum geeignet. Technische Maßnahmen haben Vorrang vor organisatorischen und persönlichen. Für Dienstzimmer, Pausenräume und die Küche ist Kühlung deshalb oft auch eine Frage des Arbeitsschutzes.
Förderung und Finanzierung
Für Nichtwohngebäude gibt es Förderprogramme für effiziente Anlagentechnik, etwa über das BAFA. Ob ein Klimatisierungsprojekt dazu passt, hängt von technischen Mindestanforderungen ab und muss im Einzelfall mit einem Energie-Effizienz-Experten geklärt werden. Wir werben deshalb nicht pauschal mit Förderung, sondern prüfen das mit Ihnen gemeinsam.
Unser Vorschlag für den Start
Beginnen Sie mit einer Bestandsaufnahme: Welche Räume werden im Sommer am heißesten? Ein paar Thermometer oder Datenlogger über eine Hitzewelle hinweg liefern dafür echte Zahlen. Danach lässt sich entscheiden, wo Verschattung reicht und wo Kühlung nötig ist. Gerne begleiten wir Sie dabei mit einer Begehung und einem Angebot in Stufen.
Quellen
- Bundesgesundheitsministerium: Hitzeschutz
- BMG / Pflegenetzwerk Deutschland: Infoblatt Hitzeschutz in der Pflege (PDF)
- Deutscher Bundestag: Drucksache 20/7925 zum Hitzeschutz (PDF)
- Robert Koch-Institut: Informationen zu Hitze und Gesundheit
- Deutscher Wetterdienst: Hitzewarnungen
- ASR A3.5 Raumtemperatur (Text, PDF)
- DIN Media: VDI/ÖFR 6022 Blatt 1.1 (dezentrale Geräte)
Stand 25.10.2026. Alle Angaben sorgfältig recherchiert, aber ohne Gewähr. Dieser Ratgeber ist keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung.
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