Klimaanlage warten: Wann ist die Dichtheitsprüfung Pflicht?
Die gesetzliche Dichtheitsprüfung beginnt bei 5 Tonnen CO₂-Äquivalent. Eine Split-Klimaanlage im Haushalt liegt meist weit darunter, Geräte mit Propan fallen gar nicht unter die Regel. Warum sich eine regelmäßige Wartung trotzdem lohnt und was dazugehört, lesen Sie hier.
Stand 25.10.2026 · Von Arda Kemikli und Fabian Kraus, K&K Klimatechnik · Lesezeit ca. 5 Minuten
Kurz gesagt: Eine gesetzliche Dichtheitsprüfung gibt es nach der F-Gase-Verordnung (EU) 2024/573 erst ab 5 Tonnen CO₂-Äquivalent. Bei R32 entspricht das rund 7,4 kg Kältemittel, so viel enthält ein Split-Gerät im Haushalt meist bei Weitem nicht. Geräte mit Propan (R290) fallen gar nicht unter diese Pflicht. Eine regelmäßige Wartung lohnt sich trotzdem, für Effizienz, Hygiene und Garantie. Stand 25.10.2026, keine Rechtsberatung.
Was die F-Gase-Verordnung verlangt
Artikel 5 der Verordnung (EU) 2024/573 regelt die Dichtheitskontrollen. Betreiber ortsfester Klimaanlagen und Wärmepumpen müssen sie durchführen lassen, wenn das Gerät mindestens 5 Tonnen CO₂-Äquivalent an fluorierten Treibhausgasen aus Anhang I enthält. Für Kältemittel aus Anhang II Gruppe 1, etwa bestimmte HFO-Gemische, liegt die Schwelle bei 1 kg. Prüfen darf nur eine nach Artikel 10 zertifizierte Person.
Betreiber ist, wer die tatsächliche Kontrolle über das Gerät hat. Das Umweltbundesamt stellt klar, dass auch Privatleute dazugehören, zum Beispiel Hausbesitzer mit einer Klimaanlage oder Wärmepumpe, wenn die Füllmenge über der Grenze liegt.
Für hermetisch geschlossene Einrichtungen gilt eine höhere Grenze von 10 Tonnen CO₂-Äquivalent, wenn sie als hermetisch geschlossen gekennzeichnet sind. Split-Geräte werden auf der Baustelle mit Leitungen verbunden und tragen diese Kennzeichnung in der Regel nicht.
So rechnen Sie das CO₂-Äquivalent aus
Die Formel ist einfach: Füllmenge in Kilogramm mal Treibhauspotenzial (GWP), geteilt durch 1.000. Das Umweltbundesamt rechnet für R32 mit einem GWP von 675. Daraus ergibt sich die Grenze von 7,41 kg R32. Bei hermetisch geschlossenen Geräten wären es 14,81 kg. Beim älteren Kältemittel R410A mit einem GWP von 2.088 ist die Grenze schon bei etwa 2,4 kg erreicht.
Die folgenden Füllmengen sind Beispiele zur Veranschaulichung. Die echte Menge steht auf dem Typenschild am Außengerät und im Inbetriebnahmeprotokoll. Dort zählt auch Kältemittel, das bei der Montage für lange Leitungen nachgefüllt wurde.
| Beispiel (Füllmenge angenommen) | Kältemittel und GWP | CO₂-Äquivalent | Dichtheitskontrolle nach Art. 5? |
|---|---|---|---|
| Wandgerät für einen Raum, 0,8 kg | R32, GWP 675 | 0,54 t | nein |
| Multisplit mit langen Leitungen, 3 kg | R32, GWP 675 | 2,02 t | nein |
| Grenzfall, 7,41 kg | R32, GWP 675 | 5,00 t | ja, ab 5 t |
| Älteres Gerät, 2,4 kg | R410A, GWP 2.088 | 5,01 t | ja, ab 5 t |
| Wandgerät mit Propan, 0,3 kg | R290, kein F-Gas | – | nein, Art. 5 gilt nur für F-Gase |
Ein Wandgerät für einen einzelnen Raum enthält meist rund ein Kilogramm oder weniger. Kritisch werden eher große Multisplit-Anlagen, VRF-Systeme im Gewerbe und ältere Geräte mit R410A.
Wie oft geprüft wird, wenn die Pflicht greift
Liegt Ihre Anlage über der Schwelle, schreibt Artikel 5 Absatz 6 feste Abstände vor. Ein fest eingebautes Leckage-Erkennungssystem verlängert sie.
| Menge fluorierter Kältemittel (Anhang I) | Ohne Leckage-Erkennung | Mit Leckage-Erkennung |
|---|---|---|
| 5 bis unter 50 t CO₂-Äquivalent | mindestens alle 12 Monate | mindestens alle 24 Monate |
| 50 bis unter 500 t CO₂-Äquivalent | mindestens alle 6 Monate | mindestens alle 12 Monate |
| ab 500 t CO₂-Äquivalent | mindestens alle 3 Monate | mindestens alle 6 Monate |
Nach einer Reparatur an einer undichten Stelle muss eine zertifizierte Person die Anlage frühestens 24 Stunden und spätestens einen Monat danach erneut prüfen. Wer prüfpflichtige Anlagen betreibt, muss außerdem Aufzeichnungen über Kontrollen, Reparaturen und nachgefülltes Kältemittel führen. In der Praxis übernimmt das der Fachbetrieb mit einem Anlagenprotokoll.
R290 und R32: was für Ihre Geräte gilt
Propan (R290) ist ein natürliches Kältemittel und kein fluoriertes Treibhausgas. Die Dichtheitskontrolle nach Artikel 5 betrifft es deshalb nicht. Propan ist aber brennbar. Arbeiten am Kältekreis gehören ausschließlich in die Hände eines Fachbetriebs, der für brennbare Kältemittel geschult und ausgerüstet ist.
Für R32-Geräte gilt: Neue kleine Mono-Split-Geräte mit R32 dürfen ab 2029 nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Ein vorhandenes Gerät dürfen Sie weiter betreiben und warten lassen. Was das Verbot für Ihre Kaufentscheidung heißt, erklärt der Ratgeber R290 oder R32.
Warum Wartung trotzdem sinnvoll ist
Auch ohne gesetzliche Pflicht verliert eine Klimaanlage ohne Pflege an Leistung. Verstaubte Filter und verschmutzte Wärmetauscher bremsen den Luftstrom, das Gerät arbeitet länger und braucht mehr Strom. In der feuchten Kondensatwanne und an der Lüfterwalze können sich Keime und Schimmel bilden, die man dann riecht. Viele Hersteller empfehlen deshalb eine jährliche Wartung durch den Fachbetrieb, manche knüpfen erweiterte Garantien daran. Was genau gilt, steht in den Garantiebedingungen Ihres Geräts.
Was zu einer guten Wartung gehört
- Luftfilter reinigen oder tauschen, Wärmetauscher und Lüfterwalze des Innengeräts reinigen
- Kondensatwanne und Ablauf prüfen und spülen, damit nichts tropft oder riecht
- Außengerät von Laub und Staub befreien, Lamellen und Ventilator prüfen
- Sichtprüfung auf Ölspuren an Verbindungen, ein häufiger Hinweis auf eine kleine Undichtigkeit
- Elektrische Anschlüsse, Fehlerspeicher und Betriebswerte kontrollieren
- Protokoll für Ihre Unterlagen und die Herstellergarantie
Ein verbreiteter Irrtum: Kältemittel muss man nicht regelmäßig nachfüllen. Der Kältekreis ist geschlossen und verbraucht nichts. Fehlt Kältemittel, gibt es irgendwo eine Undichtigkeit. Dann muss der Fachbetrieb die Stelle finden und abdichten, bevor er neu befüllt. Nur nachzufüllen kostet Geld und löst das Problem nicht.
Was Sie selbst tun können
Den Luftfilter dürfen und sollen Sie selbst reinigen. Viele Bedienungsanleitungen empfehlen das während der Saison etwa alle zwei Wochen. Außerdem können Sie das Außengerät von Laub freihalten. Am Kältekreis selbst und an elektrischen Teilen arbeiten Sie bitte nie.
Hygiene im Gewerbe: VDI 6022
In Büros, Praxen und Geschäften gelten strengere Maßstäbe. Die Arbeitsstättenverordnung verlangt in Anhang Nr. 3.6, dass Ablagerungen und Verunreinigungen in raumlufttechnischen Anlagen, die die Gesundheit über die Raumluft gefährden können, umgehend beseitigt werden. Als anerkannte Regel für die Hygiene von Lüftungs- und Klimaanlagen gilt die Richtlinienreihe VDI 6022. Blatt 1 beschreibt Hygieneanforderungen für Planung, Bau und Betrieb, dazu regelmäßige Hygieneinspektionen durch geschultes Personal. Wie weit das auf einzelne Split-Geräte anzuwenden ist, klären Betreiber am besten mit dem Fachbetrieb und der Fachkraft für Arbeitssicherheit.
Für Firmen bieten wir Wartungsverträge mit Protokollen für alle Anlagen an einem Ort. Die Leistungen für Privat und Gewerbe finden Sie auf der Seite Service und Wartung. Wer eine Anlage noch plant, liest im Ratgeber Klimaanlage Kosten, womit er rechnen sollte.
Quellen
- EUR-Lex: Verordnung (EU) 2024/573 über fluorierte Treibhausgase
- Umweltbundesamt: FAQ F-Gase-Verordnung, Abschnitt 2 Dichtheitskontrollen (Stand 04.09.2026)
- Umweltbundesamt: FAQ F-Gase-Verordnung, Abschnitt 3 Aufzeichnungen
- Arbeitsstättenverordnung, Anhang Nr. 3.6 Lüftung
- VDI: Richtlinie VDI 6022 Blatt 1, Hygieneanforderungen an raumlufttechnische Anlagen und Geräte
Stand 25.10.2026. Alle Angaben sorgfältig recherchiert, aber ohne Gewähr. Dieser Ratgeber ist keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung.
Häufige Fragen
Ist die Dichtheitsprüfung bei meiner Klimaanlage Pflicht?
Nur wenn die Füllmenge an fluoriertem Kältemittel mindestens 5 Tonnen CO₂-Äquivalent erreicht. Bei R32 sind das rund 7,4 kg, bei R410A rund 2,4 kg. Die Füllmenge steht auf dem Typenschild. Stand 25.10.2026, keine Rechtsberatung.
Gilt die Prüfpflicht auch für R290-Geräte?
Nein. Propan ist kein fluoriertes Treibhausgas, Artikel 5 der F-Gase-Verordnung gilt dafür nicht. Weil Propan brennbar ist, gehören Arbeiten am Kältekreis aber unbedingt zum geschulten Fachbetrieb.
Wie oft sollte eine Klimaanlage gewartet werden?
Viele Hersteller empfehlen eine Wartung pro Jahr durch den Fachbetrieb. Den Luftfilter reinigen Sie in der Saison selbst, laut vielen Anleitungen etwa alle zwei Wochen.
Wer darf die Dichtheitskontrolle durchführen?
Nur eine nach Artikel 10 der Verordnung (EU) 2024/573 zertifizierte Person, also in der Regel der Kälte- und Klima-Fachbetrieb.
Gewartet läuft sie leiser und sparsamer.
Wir vermitteln die Wartung durch unseren zertifizierten Partner-Fachbetrieb, für Privat und Gewerbe, mit Protokoll.