Hitze am Arbeitsplatz: Was die ASR A3.5 von Arbeitgebern verlangt
Eine Pflicht zur Klimaanlage gibt es nicht. Arbeitgeber müssen bei Hitze aber handeln: Die ASR A3.5 sieht ab 26 °C Raumtemperatur zusätzliche Maßnahmen vor, ab 30 °C sind wirksame Maßnahmen Pflicht, über 35 °C ist ein Raum ohne besondere Schutzmaßnahmen nicht als Arbeitsraum geeignet.
Stand 25.10.2026 · Von Arda Kemikli und Fabian Kraus, K&K Klimatechnik · Lesezeit ca. 5 Minuten
Kurz gesagt: Eine allgemeine Pflicht, Büros zu klimatisieren, gibt es nicht. Die Arbeitsstättenregel ASR A3.5 verlangt aber gestaffelte Maßnahmen: Ab 26 °C sollen Sie handeln, ab 30 °C müssen Sie handeln, über 35 °C ist ein Raum ohne besondere Schutzmaßnahmen nicht als Arbeitsraum geeignet. Grundlage ist die Gefährdungsbeurteilung. Stand 25.10.2026, keine Rechtsberatung.
Welche Regeln für Sie als Arbeitgeber gelten
Drei Vorschriften greifen ineinander. Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet Sie in § 5, die Gefährdungen am Arbeitsplatz zu beurteilen, und dazu gehört auch das Raumklima. Die Arbeitsstättenverordnung verlangt in Anhang 3.5 eine gesundheitlich zuträgliche Raumtemperatur. Wie das konkret aussieht, beschreibt die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A3.5 „Raumtemperatur“ (Ausgabe Juni 2010, zuletzt geändert 2022).
Die ASR ist kein Gesetz. Wer sie einhält, kann aber davon ausgehen, dass er die Anforderungen der Verordnung erfüllt. Wer davon abweicht, muss eine mindestens gleichwertige Lösung nachweisen. Für die Praxis heißt das: Halten Sie sich an die ASR und dokumentieren Sie, was Sie tun.
Die Temperaturstufen auf einen Blick
| Lufttemperatur im Raum | Was die ASR A3.5 sagt | Was das für Sie heißt |
|---|---|---|
| bis 26 °C | Die Lufttemperatur soll 26 °C nicht überschreiten. Heizt die Sonne den Raum über 26 °C auf, ist ein geeigneter Sonnenschutz Pflicht. | Sonnenschutz prüfen und nachrüsten |
| über 26 °C | Bei Außentemperaturen über 26 °C sollen zusätzliche Maßnahmen ergriffen werden. Getränke sollen bereitgestellt werden. | Maßnahmen planen, Risikogruppen in der Gefährdungsbeurteilung betrachten |
| über 30 °C | Wirksame Maßnahmen nach Gefährdungsbeurteilung müssen ergriffen werden. Technische und organisatorische Maßnahmen gehen vor personenbezogenen. Getränke müssen bereitgestellt werden. | Handeln ist Pflicht, Maßnahmen dokumentieren |
| über 35 °C | Ohne Maßnahmen wie bei Hitzearbeit ist der Raum für die Zeit der Überschreitung nicht als Arbeitsraum geeignet. | Raum so nicht nutzen |
Gemessen wird die Lufttemperatur mit einem Thermometer, das vor Sonnenstrahlung geschützt ist. An Sitzarbeitsplätzen misst man in 0,6 m Höhe, an Steharbeitsplätzen in 1,1 m Höhe, bei Bedarf stündlich. Die Stufen ab 26 °C knüpfen daran an, dass es auch draußen wärmer als 26 °C ist.
Schon über 26 °C kann Arbeit gefährlich werden, etwa bei schwerer körperlicher Arbeit, bei Schutzkleidung, die Wärme staut, oder für besonders schutzbedürftige Beschäftigte wie Jugendliche, Ältere, Schwangere und stillende Mütter. Für diese Fälle verlangt die ASR eine angepasste Gefährdungsbeurteilung.
Welche Maßnahmen die ASR nennt
Die ASR A3.5 listet in Tabelle 4 Beispiele. Sinngemäß sind das:
- Sonnenschutz klug steuern, etwa Jalousien auch nach Feierabend geschlossen halten,
- Lüftung gezielt steuern, zum Beispiel nachts auskühlen,
- Wärmequellen im Raum reduzieren und Geräte nur bei Bedarf betreiben,
- in den frühen Morgenstunden lüften,
- Arbeitszeit über Gleitzeit in kühlere Stunden verlegen,
- Kleiderregeln lockern,
- zusätzliche Entwärmungsphasen einplanen,
- Ventilatoren einsetzen.
Beim Sonnenschutz zählt die Bauart. Außenliegende Jalousien oder Markisen halten die Wärme draußen, innenliegende Rollos wirken deutlich schwächer.
Und die Klimaanlage?
Die ASR schreibt keine Klimaanlage vor, und Beschäftigte haben keinen allgemeinen Anspruch darauf. Eine Klimatisierung ist aber eine technische Maßnahme. Technische und organisatorische Maßnahmen haben über 30 °C Vorrang vor Maßnahmen, die beim einzelnen Menschen ansetzen. Reichen Sonnenschutz, Lüftung und weniger Wärmequellen nicht aus, ist eine Klimaanlage oft die wirksamste Lösung, die dauerhaft trägt.
Achten Sie auf die Luftfeuchte. Geräte, die kühlen und dabei Feuchte in die Luft bringen, etwa Verdunstungskühler, dürfen die Belastung nicht erhöhen. Die ASR nennt dafür Grenzwerte, die sogenannte Schwülegrenze: bei 30 °C zum Beispiel höchstens 44 % relative Luftfeuchte. Eine Split-Klimaanlage entfeuchtet beim Kühlen und hat dieses Problem nicht. Mobile Monoblockgeräte sind im Büro selten eine gute Wahl. Warum, steht im Vergleich Mobile Klimaanlage oder Split.
Gefährdungsbeurteilung Hitze in fünf Schritten
- Räume erfassen: Welche Räume heizen sich auf? Typisch sind Südseiten, große Glasflächen, Dachgeschosse und Räume mit vielen Geräten.
- Messen: An heißen Tagen die Lufttemperatur an den Arbeitsplätzen über den Tag messen und notieren, dazu die Außentemperatur.
- Personen betrachten: Wer arbeitet dort, wer ist besonders gefährdet, wer trägt Schutzkleidung?
- Maßnahmen festlegen: Erst technische und organisatorische, dann personenbezogene Maßnahmen. Zuständigkeiten und Termine festhalten.
- Wirksamkeit prüfen: Nachmessen und das Ergebnis dokumentieren. Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit einbeziehen.
Häufige Fehler im Sommer
- Nur Innenrollos: Sie halten Blendung ab, die Wärme ist aber schon im Raum.
- Einmal messen, dann vergessen: Die Temperatur schwankt über den Tag. Aussagekräftig sind Werte vom Nachmittag an mehreren heißen Tagen.
- Ventilator als einzige Lösung: Er macht die Hitze erträglicher, senkt aber die Raumtemperatur nicht.
- Klimaanlage zu kalt eingestellt: Große Temperatursprünge zwischen drinnen und draußen empfinden viele als unangenehm. Ein moderater Sollwert ist meist die bessere Wahl und spart Strom.
- Wartung vergessen: Verschmutzte Filter und Wärmetauscher kosten Leistung und schaden der Luftqualität. Regelmäßige Wartung gehört deshalb zur Maßnahme dazu, zum Beispiel über unseren Service.
- Nichts dokumentiert: Ohne Aufzeichnungen können Sie im Streitfall oder bei einer Kontrolle durch die Behörde oder die Berufsgenossenschaft nicht zeigen, was Sie getan haben.
Betriebsrat früh einbinden
Gibt es einen Betriebsrat, hat er bei Regelungen zum Gesundheitsschutz ein Mitbestimmungsrecht (§ 87 Abs. 1 Nr. 7 Betriebsverfassungsgesetz). Dazu können auch Maßnahmen gegen Hitze gehören. Wer den Betriebsrat schon bei der Planung beteiligt, spart sich später Diskussionen mitten im Sommer.
Vor dem nächsten Sommer planen
Die meisten Betriebe merken das Problem erst in der ersten Hitzewelle. Dann sind Fachbetriebe und Geräte oft knapp. Besser ist es, im Herbst oder Winter zu messen, zu planen und im Frühjahr zu montieren. So läuft die Montage ohne Druck und ohne Ausfall am Arbeitsplatz.
Für Büros, Besprechungsräume und Praxen planen wir Wandgeräte, Multisplit, Deckenkassetten oder Kanalgeräte. Einen Überblick gibt die Seite Klimaanlage fürs Büro, die passende Größe pro Raum liefert der Kühlleistungs-Rechner. Für Pflegeeinrichtungen gibt es einen eigenen Ratgeber zum Hitzeschutz im Pflegeheim.
Quellen
- BAuA: ASR A3.5 Raumtemperatur
- Gesetze im Internet: Arbeitsstättenverordnung
- Gesetze im Internet: § 5 Arbeitsschutzgesetz (Gefährdungsbeurteilung)
- Gesetze im Internet: § 87 Betriebsverfassungsgesetz
- IG Metall: Hitze am Arbeitsplatz, diese Rechte haben Beschäftigte
Stand 25.10.2026. Alle Angaben sorgfältig recherchiert, aber ohne Gewähr. Dieser Ratgeber ist keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung.
Häufige Fragen
Muss der Arbeitgeber eine Klimaanlage einbauen?
Nein, eine allgemeine Pflicht gibt es nicht. Ab 30 °C Raumtemperatur muss er aber wirksame Maßnahmen ergreifen, und technische Maßnahmen haben Vorrang. Eine Klimaanlage kann eine solche Maßnahme sein. Stand 25.10.2026, keine Rechtsberatung.
Gibt es Hitzefrei im Büro?
Einen gesetzlichen Anspruch auf Hitzefrei gibt es nicht. Über 35 °C ist ein Raum ohne besondere Schutzmaßnahmen aber nicht als Arbeitsraum geeignet. Dann muss der Arbeitgeber handeln, etwa mit Technik, anderen Räumen oder veränderten Arbeitszeiten.
Wo wird die Raumtemperatur gemessen?
Am Arbeitsplatz, mit einem vor Sonne geschützten Thermometer. Bei sitzender Tätigkeit in 0,6 m Höhe, bei stehender Tätigkeit in 1,1 m Höhe.
Reicht ein Ventilator?
Ventilatoren stehen in der ASR als Beispielmaßnahme. Sie bewegen die Luft, senken die Temperatur aber nicht. Über 30 °C reichen sie allein meist nicht als wirksame Maßnahme.
Kühle Büros vor dem nächsten Sommer.
Wir planen die Klimatisierung für Büros, Praxen und Besprechungsräume in ganz Bayern. Angebot netto, Montage durch unseren zertifizierten Partner-Fachbetrieb.